Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe
Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben die Zentralen Fachdienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt 13.891 Strafverfahren wegen Subventionsbetrug in Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige und Unternehmen bis zehn Beschäftigte (Antragstellung bis 31. Mai 2020) gemeldet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28749) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28217) hervor.
Wie die Bundesregierung weiter darlegt, ist in den zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung der Corona-Überbrückungshilfen abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen vereinbart, dass die Länder nach Abschluss der Förderung einen Schlussbericht mit detaillierten Informationen über die Durchführung vorlegen werden. Darin werden den Angaben zufolge insbesondere auch Informationen über missbräuchlich und unerlaubt beantragte Corona-Hilfen sowie Rückforderungen dokumentiert.
Die Schlussberichte für die einzelnen Programmlinien werden nach Abschluss der Programmlaufzeit und der sich anschließenden Verwendungsnachweiskontrolle vorgelegt, wie es in der Antwort weiter heißt. Danach sind die Schlussberichte für die Corona-Überbrückungshilfen beziehungsweise außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember 2020 von den Ländern bis zum 31. Juli 2022 beziehungsweise 31. Dezember 2022 zu erstellen.
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass - anders als bei den Corona-Soforthilfen - für die ab Juni 2020 gewährten Corona-Überbrückungshilfen die bundesweite digitale Antragsplattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de durch den Bund aufgebaut worden sei, die insgesamt eine schnelle, effiziente und gleichzeitig weniger missbrauchsanfällige Durchführung der Programme ermögliche. Für Soloselbstständige gebe es optional die Möglichkeit der Direktantragstellung bis zu einer programmabhängigen maximalen Förderhöhe. Eine Antragstellung sei in diesen Fällen nur möglich, wenn eine Authentifizierung des Antragstellers über das „Elster“-Zertifikat der Finanzverwaltung erfolgt, führt die Bundesregierung ferner aus. Mit der Umsetzung der digitalen Antragsplattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de werde damit aus ihrer Sicht „ein deutlich höheres Sicherheitsniveau erreicht, das Missbrauch und Betrug wirksam präventiv verhindert“.