04.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 594/2021

Rückverlagerung erkennungsdienstlicher Unterlagen

Berlin: (hib/STO) Über eine Rückverlagerung erkennungsdienstlicher Unterlagen vom Bundeskriminalamt an die Länder im Jahr 2018 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28805) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28285). Wie daraus hervorgeht, handelt es sich dabei um Datensätze von Straftätern aus dem polizeilichen Informationsverbund „Inpol“ mit erkennungsdienstlichem Material, im Wesentlichen Fingerabdrücke und Lichtbilder.

Diese Datensätze zur erkennungsdienstlichen Behandlung werden als E-Gruppen bezeichnet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Danach wurden bis zum Jahr 2018 „E-Gruppen, an denen der datenbesitzende Verbundteilnehmer seinen Besitz im Rahmen der Aussonderungsprüfung aufgab, durch das Bundeskriminalamt (BKA) übernommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Aufbewahrung der Daten durch das BKA vorlagen“. Hierdurch sei die Möglichkeit der Nutzung durch andere Verbundteilnehmer erhalten worden, „die Daten zu den betroffenen Personen verarbeiteten, im Hinblick auf die E-Gruppe aber auf eine eigene Bestandsbildung verzichtet hatten“.

Zum 6. November 2018 erfolgte den Angaben zufolge eine Dezentralisierung der Speicherung von erkennungsdienstlichen Unterlagen durch Rückverlagerung an die Länder. Dadurch sei den Anforderungen an die Aussonderungsprüfung nach Paragraf 77 Absatz 3 Satz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes Rechnung getragen worden.