Verteilung der Direktzahlungen auf Landwirtschaftsbetriebe
Berlin: (hib/EIS) Ein geplanter Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur zukünftigen Verteilung der Direktzahlungen auf die Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland im Rahmen der reformierten Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) sieht eine Degression der Direktzahlungen vor. Die Kappung sei hingegen nicht vorgesehen, heißt es in einer Antwort (19/28319) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27856) der AfD-Fraktion. Die Degression soll eine Kürzung der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit in Höhe von fünf Prozent für die Beträge eines Betriebs zwischen 60.000 Euro und 100.000 Euro sowie eine Kürzung um zehn Prozent für die Beträge eines Betriebs, die den Betrag von 100.000 Euro übersteigen, umfassen. Nach derzeitigem Stand werde die GAP-Reform erstmalig im Jahr 2023 zur Anwendung kommen. Die für die Ermittlung von Degression und Kappung maßgeblichen Parameter sollen von den im jeweiligen Antragsjahr von einem Betriebsinhaber angemeldeten und festgestellten förderfähigen Flächen abhängig sein. Die Degression soll zudem in jedem Antragsjahr angewandt werden. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Degression der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Basisprämie) wird mit den bei steigender Betriebsgröße entstehenden Kostenvorteilen begründet. Um kleine und mittlere Betriebe zukünftig besser zu fördern, soll eine Erhöhung der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (Umverteilungsprämie) von derzeit sieben Prozent auf zehn Prozent der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen vorgeschlagen werden. Gegenüber den Plänen zur Degression, heißt es in der Antwort weiter, sieht der Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 26. März 2021 vor, dass in Deutschland auf eine Anwendung von Kappung und Degression verzichtet werden soll. Am 26. März hatten sich die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf Eckpunkte für die nationale Umsetzung verständigt. Der Gesetzentwurf des BMEL schlägt allerdings nun vor, dass das Mittelaufkommen aus der Degression vollständig in die 2. Säule übertragen werden soll. Über die Aufteilung der ELER-Mittel würden grundsätzlich die Länder entscheiden. In der Vergangenheit hätten die Länder beschlossen, die in die 2. Säule übertragenen Direktzahlungsmittel entsprechend ihrem Aufkommen auf die Länder zu verteilen.