05.05.2021 Wirtschaft und Energie — Verordnung — hib 601/2021

Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat die 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt (19/29216), mit der sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei kritischen Unternehmenserwerben durch Nicht-EU-Akteure wirksamer schützen will. Dazu werde die Liste prüfungsrelevanter Rüstungsgüter erweitert. Zum einen würden Gesetzesänderungen, zum anderen EU-Vorgaben eingeflochten, erklärt die Bundesregierung. Gleichzeitig würden Handlungsspielräume genutzt, die die EU-Screening-Verordnung ermöglicht. „Im Rahmen der sektorspezifischen Prüfung sind künftig sämtliche Rüstungsgüter im Sinne des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste relevant.“

Außerdem gebe es Änderungen, die sich aus der behördlichen Prüfpraxis ergeben - zum Beispiel wird an einigen Stellen die Rechtslage klargestellt oder es werden Regelungslücken geschlossen.

Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft werden den Angaben zufolge nicht durch die Änderungen belastet, für die Bundesverwaltung entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von insgesamt etwa 3,3 Millionen Euro. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände.

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