05.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 601/2021

Keine Korrekturbitten durch die BAuA

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/29112) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28389) der AfD-Fraktion hervor.

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