05.05.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 605/2021

Weg frei für Erprobungsklausel zum Deutschlandtakt

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die von der Bundesregierung initiierte Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/27656) in der durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung stimmten am Mittwoch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu. Mit Enthaltung votierte die Linksfraktion. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf am Donnerstag abschließend beraten.

Durch die Regelung sollen erste Schritte zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung im Hinblick auf die Überlegungen zum Deutschlandtakt ermöglicht werden. Daher enthält der Gesetzentwurf eine Erprobungsklausel, mit der auf bestimmten Strecken neue Kapazitätszuweisungsmodelle und Fahrplanerstellungsmodelle - in Abweichung von im Übrigen geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes - erprobt werden können. Die geeigneten Strecken sollen durch Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegt werden, heißt es. Als Ergebnis der Evaluation des 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes soll auch der Rechtsrahmen der Rahmenverträge für die Zuweisung von Fahrwegkapazität geändert werden, um diese wieder attraktiver zu machen.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Neuregelung „nicht der ganz große Wurf“, wie der Fraktionsvertreter während der Diskussion im Ausschuss einräumte. Gleichwohl würden die Weichen für benötigte Erprobungen zum Deutschlandtakt gestellt, um zu einem fairen System kommen zu können. Die Novelle stelle einen Kompromiss dar, der eine sehr gute Übergangslösung sei. In einem Entschließungsantrag fordere die Koalition, dass die nächste Bundesregierung auf diesem Grundstein ein stabiles Fundament für den Deutschlandtakt schafft.

Der Gesetzentwurf sei erst sehr spät in der Legislaturperiode gekommen und könne nicht alle Problemstellungen aufnehmen, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Daher brauche es den Entschließungsantrag. Es gebe einen hohen Bedarf an Reglungen in dem Bereich. Angeschaut werden müsse etwa die begrenzte Dynamisierung der Regionalisierungsmittel. Zu reden sei auch über die Ansetzung von Grenzkosten bei der Trassenpreisgestaltung. Mit dem Gesetzentwurf, so die SPD-Vertreterin, würden aber nötige Vorbereitungen für den Deutschlandtakt getroffen, bevor dieser scharf geschaltet werde.

Kritik kam von der Opposition. Unausgereift und nicht umfassend genug seien die Regelungen, hieß es von Seiten der AfD-Fraktion. Die Bestimmungen zur Experimentierklausel seien zu ungenau und enthielten an vielen Stellen zu viel Spielraum, wurde bemängelt. Auch sei das Verhältnis von Rahmenverträgen zum Deutschlandtakt unklar. Nicht geklärt werde in dem Gesetzentwurf der wichtige Punkt des Umganges mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) als integriertem Konzern. Es fehlten zudem ein Bußgeldkatalog für Diskriminierungen von Wettbewerbern sowie Haftungsregelungen bei Schlechtleistungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Aus Sicht der FDP-Fraktion vergibt der Entwurf die Chance, vernünftige Spielregeln für einen wettbewerbsfreundlichen Eisenbahnmarkt zu definieren. Der Fraktionsvertreter sprach sich für eine Trennung von Netz und Betrieb der Bahn aus. Die Eisenbahnregulierung sei auch deshalb so schwierig, weil es in dem integrierten Bahn-Konzern kompliziert sei, Regelungen zu treffen. Versäumt worden sei auch ein Übergang der Trassenpreise vom Vollkosten- und zum Grenzkostenprinzip. Auch fehle es wie erwähnt an Haftungsregelungen bei Schlechtleistungen.

Nicht zufrieden mit dem Entwurf ist auch die Linksfraktion, deren Vertreterin von einem Stückwerk und der fehlenden Neuausrichtung des Eisenbahnverkehrs sprach. Allerdings sehe ihre Fraktion nicht in mehr Wettbewerb auf der Schiene die Lösung. Vielmehr sei dies das Kernproblem. Benötigt werde ein integriertes Eisenbahnsystem, das unter dem Vorzeichen der Kooperation stehe. Dass das Gesetz nicht der benötigte große Wurf ist und lediglich den Grundstein statt eines Aufbauprogramms für den Deutschlandtakt enthalte, sei ein Armutszeugnis für das Bundesverkehrsministerium, befand die Linken-Vertreterin.

Der Entwurf sei halbgar und stelle bestenfalls eine Seitwärtsbewegung bei der Eisenbahnregulierung dar, hieß es von Seiten der Grünen. Das gesamte Eisenbahnregulierungsgesetz sei nicht der erhoffte Erfolg, sagte der Fraktionsvertreter. Es sei bürokratisch, aufwendig in der Umsetzung und berge viel Streitpotenzial in der konkreten Auslegung. Längst sei es zu einer Marktzugangsbarriere geworden. Mit Blick auf die Novelle betonte der Grünenvertreter, er halte priorisierte Systemtrassen für eine Grundvoraussetzung, damit der Deutschlandtakt funktionieren kann. In dem Entwurf seien diese aber nicht vorgesehen.

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