Linke: „Konsularische Hilfen diskriminierungsfrei gewähren“
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke sieht Änderungsbedarf beim Konsulargesetz und hat dazu einen Antrag (19/29271) vorgelegt. Das sogenannte COVID-Rückholprogramm der Bundesregierung des Jahres 2020 habe vor Augen geführt, dass bei konsularischen Hilfeleistungen im Ausland für Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben, aber nicht deutsche Staatsangehörige sind, erhebliche Regelungslücken bestehen. „Zwar konnte offenbar allen Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland, die an einem Rückflug nach Deutschland interessiert waren, ein entsprechendes Angebot gemacht werden; bei nichtdeutschen Staatsangehörigen gelang dies allerdings nur deshalb, weil vorhandene Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft worden waren“, schreiben die Abgeordneten.
Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Konsulargesetzes vorzulegen, der den Anwendungsbereich konsularischer Leistungen und Hilfen bei Notfällen auf Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erweitert, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.