Grüne fordern Änderungen an Carbon-Leakage-Verordnung
Berlin: (hib/CHB) Vorschläge für die Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Verordnung macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/29295). Darin fordert sie, nachvollziehbare branchenspezifische Kompensationslösungen für Unternehmen festzulegen, die im internationalen Wettbewerb stehen und nachweisbar Nachteilen durch die CO2-Bepreisung unterliegen, die nicht im Gegenzug durch die Senkung der EEG-Umlage kompensiert werden. Der maximale Umfang der Kompensationen soll nach den Vorstellungen der Antragsteller 75 Prozent nicht übersteigen.
Die Carbon-Leakage-Verordnung verfolgt den Zweck, Unternehmen zu entlasten, die von der nationalen CO2-Bepreisung besonders betroffen sind, und damit zu verhindern, dass diese Unternehmen ins Ausland abwandern. Dabei seien „transparente und passgenaue Kompensationsmechanismen“ erforderlich, „die den sozial-ökologischen Umbau als Anspruch haben und ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte verhindern“, heißt es im Antrag.
Außerdem fordern die Grünen, die CO2-Bepreisung weiter zu stärken und zukunftsweisende Innovationsimpulse für klimafreundliche Technologien auszulösen. Dies soll unter anderem durch die Gewährung von Investitionszuschüssen für den Ersatz fossiler Technologien und Verfahren erfolgen.