06.05.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 617/2021

Einsatz für Menschenrechte von LSBTI-Personen

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet den Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI-Personen und damit die Umsetzung des eigenen LSBTI-Inklusionskonzepts als wichtigen Teil und Querschnittsaufgabe der deutschen Menschenrechtspolitik. Mit ihrem Anfang März beschlossenen Inklusionskonzept für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen (LSBTI) für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit solle das Engagement sichtbarer und strategischer ausgerichtet werden, wie es in der Antwort (19/29125) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28098) heißt. Die Bundesregierung unterstütze durch ihre Außenpolitik und Entwicklungs-zusammenarbeit die zivilgesellschaftliche Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen und berücksichtige dabei spezifische Gefährdungslagen (Vulnerabilitäten) und Mehrfachdiskriminierungen.

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