AfD schlägt Änderung der Strafvollzugs-Zuständigkeit vor
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Änderung des Grundgesetzes zur Rückführung des Strafvollzugs in die Bundeszuständigkeit vorsieht (19/29301). Eine Rückverlagerung des Strafvollzugs in die Hände des Bundes im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung sei ein effektives Mittel, heißt es darin, um Reformen in einer Vielzahl von Problembereichen gezielt und bundeseinheitlich voranzutreiben, sodass eine unangemessene Rechtszersplitterung aufgehoben würde. Im Zuge der Föderalismusreform sei den Bundesländern 2006 ohne nachvollziehbare Erklärung oder ersichtlichen Sachgrund die Zuständigkeit für den Strafvollzug zugewiesen worden. Auf die durch die Zuständigkeitsverlagerung entstandenen Probleme müsse zwingend reagiert werden. Der Bundestag stimmt am Donnerstag ohne Aussprache über die Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss ab.