11.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 630/2021

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Berlin: (hib/CHE) Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird auch eine Regelung zur Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) umgesetzt. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Damit werde das BEM insbesondere in Betrieben ohne Interessensvertretung gestärkt, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/29328) auf eine Kleine Anfrage (19/28724) der Fraktion Die Linke zur Nutzung des BEM durch Beschäftigte.

Das BEM sei auch ein geeignetes Mittel, um Beschäftigten mit Corona-Spätfolgen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern. Es werde jedoch unabhängig von einer speziellen Erkrankung oder Diagnose angewendet, schreibt die Regierung weiter. „Aus der Corona-Pandemie ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine besonderen Handlungsbedarfe. Das BEM stellt einen unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess dar, der sich unabhängig von einer Erkrankung nach den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet“, heißt es in der Antwort.

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