Sonderprüfung zur Hinweisgeberstelle der BaFin
Berlin: (hib/AB) Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fehlt eine einheitliche Praxis im Umgang mit Hinweisen. Auch sollte sie den Datenbestand an Hinweisen systematischer analysieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderprüfung der Innenrevision der BaFin sowie ein Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/29193) auf eine Kleine Anfrage (19/28427) der Fraktion Die Linke hervorgeht.
Eine Schlussfolgerung der Sonderprüfung 2020 war dem Schreiben zufolge die Empfehlung, den Datenbestand regelmäßig zu analysieren, um beispielsweise außergewöhnliche Häufungen feststellen zu können. Als Schwachstellen wurden von Roland Berger die unterschiedliche Praxis der Hinweisbearbeitung und die geringe Sichtbarkeit der Hinweisgeberstelle nach außen ausgemacht.
Die Zahl der Hinweise ist den Angaben zufolge im vergangenen mit 1.319 deutlich gegenüber den Vorjahren angestiegen. Im Jahr 2019 gingen 925 Hinweise ein, im Jahr 2018 waren es 665.