11.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 633/2021

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/29127,19/29212,19/29213). Dabei ging es um den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs, den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte.

In ihrer Antworten erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass zwei Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmungen sowie der Länder- und Verbändeanhörungen Änderungen erfahren hätten. Auch zu dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung zu externen Dritten wird Auskunft erteilt. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte heißt es unter anderem, um eine schnelle Befassung des Parlaments mit dem Regierungsentwurf zu ermöglichen, habe dazu keine Länder- und Verbändebeteiligung stattgefunden. Der Referentenentwurf hab ausschließlich im Rahmen der Ressortabstimmung Änderungen erfahren

Wie die Bundesregierung auch zu diesen drei Anfragen erklärt, werden Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht. Vorgenommene Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Der ständige Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen habe nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeute, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund.

Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt sie zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt haben. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.

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