Amif-Zuwendungen an Flüchtlingsräte 2019
Berlin: (hib/STO) Zuwendungen an Flüchtlingsräte aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Amif) der EU in den Jahren 2019 und 2020 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/29337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28799(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurden im Rahmen der Aufforderung 2019 insgesamt Zuwendungen aus dem Fonds in Höhe von 2.819.871,99 Euro an Flüchtlingsräte bewilligt.
Laut Vorlage belief sich die Höhe der Zuwendung an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf 388.612,26 Euro, während es beim Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. 1.881.268,80 Euro waren und beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 549.990,93 Euro. Die genannten Flüchtlingsräte erhielten den Angaben zufolge eine Projektförderung. Im Jahr 2020 wurde keine Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen veröffentlicht, wie es in der Antwort ferner heißt.