11.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 633/2021

Amif-Zuwendungen an Flüchtlingsräte 2019

Berlin: (hib/STO) Zuwendungen an Flüchtlingsräte aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (Amif) der EU in den Jahren 2019 und 2020 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/29337) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28799). Danach wurden im Rahmen der Aufforderung 2019 insgesamt Zuwendungen aus dem Fonds in Höhe von 2.819.871,99 Euro an Flüchtlingsräte bewilligt.

Laut Vorlage belief sich die Höhe der Zuwendung an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. auf 388.612,26 Euro, während es beim Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. 1.881.268,80 Euro waren und beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 549.990,93 Euro. Die genannten Flüchtlingsräte erhielten den Angaben zufolge eine Projektförderung. Im Jahr 2020 wurde keine Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen veröffentlicht, wie es in der Antwort ferner heißt.

Marginalspalte