Übereinkommen zu Umschuldungsklauseln umsetzen
Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung will die zwischen den Eurostaaten abgestimmten Änderungen der Regelungen über Umschuldungsklauseln in den Musterbedingungen umsetzen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze (19/29572) vorgelegt.
Die Euro-Staaten haben Anfang des Jahres im ESM-Änderungsabkommen vereinbart, dass alle Staaten des Euro-Währungsgebietes ab 2022 ihre neuen Schuldtitel mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis ausstatten. Bei einer anleiheübergreifenden Änderung der Emissionsbedingungen muss dann für alle betroffenen Serien gemeinsam eine Mehrheit erreicht werden. Damit entfällt das Erfordernis einer Mehrheit für jede Einzelanleihe. Die Bundesregierung will dazu die Paragraphen 4a bis 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ändern.