Anhörung zu elektronischem Identitätsnachweis
Berlin: (hib/STO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ (19/28169) ist am Montag, den 17. Mai 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 15.00 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Mit der Neuregelung soll durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Die Identifizierung von antragstellenden Personen sei dabei ein wichtiges Element. Das Identifizierungsverfahren müsse sowohl ein hohes Sicherheitsniveau als auch ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten. Der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, sei in seiner gegenwärtigen Form allgemein als sehr sicheres Identifizierungsmittel anerkannt, doch könne sein Verbreitungsgrad noch gesteigert werden.
Daher soll die Nutzerfreundlichkeit des elektronischen Identitätsnachweises laut Vorlage durch die Möglichkeit erhöht werden, ihn allein etwa mit einem Smartphone vorzunehmen. Damit werde ein „wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes eGovernment gelegt“.