17.05.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 643/2021

Abkommen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Vereinbarung mit der Schweiz über die Anerkennung handwerklicher Prüfungen durch ein modernes Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen ersetzen. Daher hat sie einen Gesetzentwurf (19/29557) zu dem am 10. Februar 2021 mit der Schweiz geschlossenen Abkommen über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen vorgelegt.

Die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1937 sei nicht mehr zeitgemäß und führe zu „dysfunktionalen Ergebnissen“, da sich die Berufsabschlüsse und die Berufsbildungssysteme in beiden Staaten deutlich weiterentwickelt hätten, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sei eine Einschränkung auf handwerkliche Berufe nicht mehr sinnvoll.

Ziel des neuen Abkommens sei es daher, „Personen mit bundesrechtlich geregelten Abschlüssen im jeweils anderen Staat die Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt und die Weiterbildung zu erleichtern und somit die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern“, schreibt die Bundesregierung.

Gelten soll die neue Vereinbarung ihrem Entwurf zufolge auf deutscher Seite für alle Abschlüsse der Aus- und Fortbildung, die entweder im Berufsbildungsgesetz oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks geregelt sind. Auf Seiten der Schweiz sind alle Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erfasst.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit soll weiterhin entsprechend dem Verfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erfolgen, allerdings ist statt der individuellen Prüfung nun ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Daneben soll das Abkommen durch präzisere Bestimmungen Schwierigkeiten beheben, die sich bisher auch bei der Anwendung anderer zwischenstaatlicher Vereinbarungen ergeben haben. Zudem ist vorgesehen, mehr Flexibilität sowie eine ständige Fortentwicklung der Praxis zu ermöglichen.

Unberührt von dem neuen Abkommen bleibe die Anwendung der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden sei, erklärt die Bundesregierung. Diese gelte für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen im Bereich der reglementierten Berufe, die mit der Schweiz im Rahmen eines zwischen der EU und der Schweiz geltenden Freihandelsabkommens seit 1999 vereinbart sei.

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