17.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 645/2021

Regierung informiert über Erarbeitung von Gesetzentwürfen

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen (19/29180,19/29420, 19/29422). Dabei ging es um Anfragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/28599), zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (19/28816) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings (19/28817).

In ihren Antworten erläutert die Bundesregierung, wie Referentenentwürfe und Regelungsvorschläge erarbeitet werden, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass die Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmungen sowie der Länder- und Verbändeanhörungen Änderungen erfahren hätten. Auch zu dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung zu externen Dritten wird Auskunft erteilt.

Wie die Bundesregierung erklärt, werden Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht. Vorgenommene Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Der ständige Austausch mit allen gesellschaftlichen Gruppen habe nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeute, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund.

Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei. Es wird darauf verwiesen, dass die Fragesteller in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl identischer Kleiner Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt hätten. Dabei seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.

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