17.05.2021
Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 646/2021
Bessere Erfassung des Cyberstalkings
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (19/29639) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings (19/28679) informiert. Die in der Stellungnahme enthaltenen Vorschläge der Erweiterung der im Entwurf vorgesehenen neuen Tatmodalität der Nachstellung sowie der Zusammenführung der beiden Regelbeispiele für besonders schwere Fälle sind laut Gegenäußerung der Bundesregierung nicht erforderlich beziehungsweise abzulehnen. Zwei weitere Vorschläge, darunter eine Strafverschärfung für Wiederholungstäter, werde die Bundesregierung prüfen.