17.05.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Verordnung — hib 652/2021

Erneute Abstimmung über Kunststoffkennzeichnungsverordnung

Berlin: (hib/CHB) Der Bundestag wird sich erneut mit der Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (19/29627) befassen Der Verordnung hatte er bereits am 25. März 2021 zugestimmt. Da die Bundesregierung jedoch beschlossen hat, die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert zu übernehmen, ist aufgrund von Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eine erneute Zustimmung des Bundestags erforderlich. Der Bundesrat hatte eine redaktionelle Klarstellung in Bezug auf Feuchttücher vorgeschlagen.

Die Verordnung setzt einzelne Artikel der EU-Richtlinie 2019/904 in deutsches Recht um. Dazu gehört, dass Einwegkunststoffprodukte künftig eine Kennzeichnung tragen müssen, die darauf hinweist, dass eine unsachgemäße Entsorgung negative Auswirkungen auf die Umwelt hat.

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