Änderungen an Verordnung zu Großfeuerungsanlagen
Berlin: (hib/CHB) Die vom Bundestag beschlossene Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (19/29628) wird in mehreren Punkten geändert. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert zu übernehmen. Damit muss der Bundestag erneut über die Vorlage abstimmen.
Mit der Verordnung werden die Anforderungen an Kraftwerke und andere Großfeuerungsanlagen neu geregelt und damit die Vorgaben eines Beschlusses umgesetzt, den die Europäische Kommission 2017 erlassen hat. Der Bundesrat nahm in seiner Sitzung vom 7. Mai 2021 diverse punktuelle Präzisierungen der Verordnung vor.