18.05.2021 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 655/2021

Stellungnahme zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Berlin: (hib/CHE) Das Betriebsverfassungsgesetz verhindert ein immer weiteres Vorrücken des Zeitpunkts der Betriebsratswahlen von Wahlperiode zu Wahlperiode. Das betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Betriebsrätemodernisierungsgesetz (19/28899). Beides liegt nun als Unterrichtung (19/29631) durch die Bundesregierung vor. Die Länderkammer hatte grundsätzlich ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert, jedoch in einigen Punkten Prüfbitten geäußert.

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