18.05.2021 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 656/2021

Europäischer Stabilitätsmechanismus als Kriseninstrument

Berlin: (hib/AB) Die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Änderungen am ESM bedürfen der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften durch ein Bundesgesetz. Dieses hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (19/29645) vorgelegt. Ziel ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zu dem ESM-Änderungsübereinkommen.

Das Übereinkommen entwickle den ESM als Krisenbewältigungsinstrument fort, um Gefahren für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt effektiver abwenden zu können, wie die Bundesregierung schreibt.

Die Kompetenzen des ESM würden durch eine Neuordnung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Gewährung von Finanzhilfen, bei der Programmgestaltung und bei der Programmüberwachung gestärkt. Zur Stärkung der Schuldentragfähigkeit in der Währungsunion erfolge im ESM-Vertrag erstmals die Klarstellung, dass Stabilitätshilfen nur solchen ESM-Mitgliedern gewährt werden sollten, deren Schulden als tragfähig erachtet werden. Um zukünftig eine gegenseitige Verschärfung von Banken- und Staatsschuldenkrisen in der Währungsunion zu vermeiden und zur Wahrung der Finanzstabilität der Währungsunion beizutragen, werde der ESM ermächtigt, dem einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board - SRB) für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) die Letztsicherungsfazilität in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung zu stellen, aus der Darlehen bereitgestellt werden können. Es werde eine Rechtsgrundlage eingeführt, auf deren Basis der Gouverneursrat des ESM beschließen kann, eine zusätzliche Tranche genehmigten Stammkapitals einzurichten, um die Übernahme von Rechten und Verpflichtungen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zu erleichtern. Die Wirksamkeit der bestehenden vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente des ESM werde gestärkt.

Marginalspalte