18.05.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 661/2021

Haftungsregelungen bei ÖPP-Projekten

Berlin: (hib/HAU) Die Gesellschafter der Projektgesellschaften der laufenden ÖPP-Projekte (Öffentlich-Private-Partnerschaft) für Bau, Renovierung, Erhalt und Betrieb von Autobahnen übernehmen laut Bundesregierung die Verpflichtung, „die Projektgesellschaft gemäß dem jeweiligen Finanzierungskonzept, das sie im Zuge des Vergabeverfahrens als Teil des Angebots eingereicht haben, mit Eigenkapital auszustatten“. Daneben bestehe keine weitergehende Haftung der Gesellschafter oder ihrer Muttergesellschaften gegenüber dem Auftraggeber, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/29120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28145). Hiervon unberührt bleibe die Haftung der Gesellschafter im Rahmen der Finanzierung, die durch Eigen- und Fremdkapitalgeber gestellt wird.

In einzelnen Vergabeverfahren der laufenden ÖPP-Projekte seien Bietungsgarantien zu stellen gewesen, die die Abgabe eines ordnungsgemäßen Angebots absichern, heißt es weiter. Darüber hinaus hätten in den Vergabeverfahren der laufenden ÖPP-Projekte die Gesellschafter der Projektgesellschaften beziehungsweise deren Muttergesellschaften zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters Patronatserklärungen vorlegen können.

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