19.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 665/2021

Regierung informiert über Erarbeitung von Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf beantwortet (19/29477). Dabei ging es um die Anfrage (19/28549) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Referentenentwurf des Gesetzes infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren. Bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs seien die betroffenen Fachkreise und Verbände beteiligt worden. Die aufgrund dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des Bundeskanzleramtes selbst würden auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlicht. Es habe auch keine Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs gegeben.

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist. Die Bundesregierung sei bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten.

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