19.05.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 666/2021

Koalitionsfraktionen wollen Parteiengesetz ändern

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze“ (19/29762) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, ist es in der Vergangenheit zu verschiedenen Urteilen der Zivilgerichte gekommen, ob die politische Wahlwerbung der Parteien im Wahlkampf auch bei allgemeinen Hinweisen an Briefkästen auf die Unerwünschtheit von Werbung eingeworfen werden darf oder nicht. Daher soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Zusammenhang der Regelungen über die Gleichbehandlung der Parteien im Wahlkampf im Parteiengesetz die grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klargestellt werden.

Dies soll die vom Grundgesetz vorgegebene Rolle der Parteien in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik und ihre „Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes in Wahlen in Bezug auf die Erlaubtheit von Wahlwerbung“ zur Geltung bringen, wie es in der Vorlage heißt. Danach soll diese Regelung zudem auf die Wahlwerbung anderer Wahlvorschlagsträger übertragen werden.

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