19.05.2021 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 667/2021

Zahlungen an Contergangeschädigte werden beschleunigt

Berlin: (hib/AW) Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ für die jährlichen Sonderzahlungen an contergangeschädigte Menschen sollen vorzeitig bis zum 30. Juni 2022 ausgezahlt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (19/29285) hat der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen in einer geänderten Fassung angenommen. Ursprünglich sollten die zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro und die hieraus zu erwirtschaftenden Mittel in jährlichen Sonderzahlungen bis 2033 ausgezahlt werden. Da das Stiftungsvermögen aber wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Zinserträge oder etwaiger Negativzinsen nicht ausreichen wird, um die jährlichen Sonderzahlungen wie vorgesehen in bisheriger Höhe bis 2033 zu leisten, soll die Auszahlung nun deutlich beschleunigt werden. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalition zu ihrer Gesetzesvorlage verkürzte der Ausschuss die Auszahlungsfrist um ein weiteres Jahr von 2023 auf 2022.

Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle vor, dass wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Erträge aus dem unantastbaren Kapitalstock der Stiftung von 6,5 Millionen Euro dieser auf 1,5 Millionen Euro abgeschmolzen werden soll. Die dadurch frei werdenden Mittel von fünf Millionen Euro sollen zukünftig auch für die Projektförderung verwendet werden können. Bislang durfte die Projektförderung nur aus den Erträgen des Kapitalstocks finanziert werden. Mit der Gesetzesnovelle wird zudem der Name der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ geändert. Mit der Namensänderung werde einem Wunsch der Betroffenen gefolgt, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Alle Fraktionen betonten, dass die vorzeitige Auszahlung der Sonderzahlungen angesichts des schrumpfenden Stiftungsvermögens der richtige Schritt sei, um es den contergangeschädigten Menschen zu ermöglichen, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation im Alter zu ergreifen. Dies entspreche auch dem ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.

Marginalspalte