20.05.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 677/2021

Konditionalität bündelt Auflagen für Agrarzahlungen

Berlin: (hib/EIS) Das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz soll abgelöst werden. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG) (19/29489) vor. Die bisher geltenden „Cross-Compliance“-Vorschriften, bestehend aus den „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) und den „Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ), sollen zukünftig unter dem Begriff „Konditionalität“ in modifizierter und zum Teil erweiterter Form fortgeführt werden. In die Konditionalität sollen auch die bisherigen „Greening“-Maßnahmen wie der Dauergrünlanderhalt, Anbaudiversifizierung und Bereitstellen ökologischer Vorrangflächen in modifizierter Form überführt werden. Dadurch ist eine Änderung des nationalen Durchführungsrechts erforderlich. Die „Cross-Compliance“- Vorschriften seien bisher im Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und überwiegend in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung geregelt worden. Vorschriften zum „Greening“ hingegen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung.

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