20.05.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 679/2021

Neues Verwaltungs- und Kontrollsystem für die GAP-Reform

Berlin: (hib/EIS) Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Förderzeitraum ab 2023 vorgelegt. Die Bundesregierung legt ihrerseits nun einen Gesetzentwurf zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG) (19/29488) vor. Kernelemente dieser Reform seien unter anderem ein neues Durchführungsmodell und eine Vereinfachung des Systems sowohl für die Betriebsinhaber als auch für die Verwaltungen. Das neue Durchführungsmodell wiederum sei durch weniger Vorschriften auf EU-Ebene geprägt und ermöglicht damit mehr Gestaltungsspielräume bei der Durchführung auf nationaler Ebene. Eine wesentliche Regelung, die das GAPInVeKoSG treffe und die vom aktuellen System abweiche, sei die Verpflichtung der Antragsteller den Antrag auf Agrarförderung grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Das Stellen von Anträgen in Papierform werde zukünftig nur noch in von der zuständigen Behörde zu beurteilenden Ausnahmefällen möglich sein. Eng hiermit seien Regelungen im allgemeinen Teil zum Kommunikationsverfahren verknüpft. Dieses soll ebenfalls elektronisch erfolgen. Da Antragstellung und Kommunikation elektronisch erfolgen sollen, kann das Fristende für die Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Als wesentlicher neuer Bestandteil des InVeKoS sei zudem spätestens ab 2024 ein Flächenmonitoringsystem einzuführen. Auf dieses System könne auch im Rahmen der Kontrollen zurückgegriffen werden. Die Bundesländer sollen jedoch selbst entscheiden können, welches Verfahren sie zur Kontrolle tatsächlich anwenden.

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