20.05.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 682/2021

Nitratauswaschung beim Umbruch von Zwischenfrüchten

Berlin: (hib/EIS) Der Umbruch einer Zwischenfrucht darf in Gebieten mit Nitratbelastungen des Grundwassers nicht vor dem 15. Januar erfolgen. Die Gefahr der Nitratauswaschung hänge grundsätzlich von mehreren Faktoren ab, heißt es in einer Antwort (19/29155) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/28705) der FDP-Fraktion. Dies seien insbesondere verbliebene Reststickstoffmengen aus der Düngung der Vorkultur, die Menge der Ernte- und Wurzelrückstände der Vorkultur sowie der Witterungsverlauf im Herbst und Winter. Der Anbau von Zwischenfrüchten soll das Risiko der Stickstoffauswaschung dadurch verringern, dass Reststickstoffmengen sowie aus Abbauprozessen freigesetzter Stickstoff in pflanzlicher Biomasse gebunden werden. Wird eine Zwischenfrucht dann bereits im Herbst umgebrochen, könnten je nach Witterung durch Umsetzungsprozesse im Boden erhebliche Stickstoffmengen freigesetzt werden, die eine Verlagerung von Nitrat in tiefere Bodenschichten über Winter begünstigen würde.

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