Bundesrats-Stellungnahme zu Grundsteuerreformgesetz
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates (19/29637) zu ihrem Gesetzentwurf zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (19/28902) zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben der Bundesregierung die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform gewährleisten, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 erforderlich ist.
Die Stellungnahme der Länderkammer enthält einige Änderungswünsche zur Grundsteuer, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zustimmt. Zwei Änderungswünsche beziehen sich auf andere Steuerarten. So sollen Entschädigungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen, öffentlichen und privaten Organisationen von der Schenkungssteuer befreit werden. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung diesem Vorschlag zu. Einer Prüfbitte des Bundesrats, ob die vorgesehene Grundsteuerermäßigung für Sozialwohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert wurden, auf alle Sozialwohnungen, also auch die auf anderer Grundlage geförderten, ausgeweitet werden kann, will die Bundesregierung nachkommen.