25.05.2021 Gesundheit — Antwort — hib 690/2021

Keine Standards für Kunst- oder Musiktherapie

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will nicht auf die Festlegung von Qualitätsstandards der Kunst- oder Musiktherapie hinwirken. Qualitätssicherungsanforderungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) könnten nur für Leistungen festgelegt werden, die im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten seien, heißt es in der Antwort (19/29610) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29074) der Grünen-Fraktion.

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