Bezahlbarkeit von Elektrizität
Berlin: (hib/JS) Bei der Bewertung der Bezahlbarkeit von Elektrizität müssen verschiedene Indikatoren, wie die Letztverbraucherausgaben, Stromkosten und der Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung herangezogen werden. Das erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/29460) auf eine Kleine Anfrage (19/28960) der FDP-Fraktion.
Zweck- und Zielbestimmung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sei es, die möglichst preisgünstige Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu ermöglichen, schreibt die Bundesregierung. Dabei werde versucht, die Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu gestalten.
Die Kritik des Bundesgerichtshofs, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Bezug auf die Strompreise in Gefahr sei, teilt die Bundesregierung nicht. Sie verweist auf die Entlastungsregeln für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen.