25.05.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 694/2021

Keine Korrekturbitten des BMJV im November 2019

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im November 2019 bei Medien keine Ersuchen zur Korrektur von Berichterstattungen gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29570) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29036). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.

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