25.05.2021
Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 694/2021
Keine Korrekturbitten des BMJV im November 2019
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im November 2019 bei Medien keine Ersuchen zur Korrektur von Berichterstattungen gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.