26.05.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 701/2021

Stärkung des Völkerrechts im Cyberraum

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass das geltende Völkerrecht grundsätzlich auch auf Cyber-Sachverhalte Anwendung findet. Da der Cyberraum kein rechtsfreier Bereich sei, sieht sie allerdings keinen Bedarf einer umfassenden Neuregelung auf Völkerrechtsebene, wie es in der Antwort (19/29615) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum „Völkerrecht des Netzes“ (19/28426) heißt.

Nach Auffassung der Bundesregierung ist das „Völkerrecht des Netzes“ ein untechnischer Sammel- und Oberbegriff für eine Vielzahl völkerrechtlicher Normen mit Relevanz für und Anwendbarkeit auf Cyber-Sachverhalte, die bereits Teil der existierenden Völkerrechtsordnung seien. Gleichwohl bringe sich die Bundesregierung in die laufende internationale Diskussion ein, „wie das geltende Völkerrecht, beispielsweise die VN-Charta, das im Wesentlichen vor dem Cyberraum entstanden ist, Anwendung findet“.

Marginalspalte