Hilfen für Opfer der „Colonia Dignidad“
Berlin: (hib/AHE) Zwischen Januar 2020 und Ende April 2021 sind bisher 95 individuelle Hilfsleistungen an Opfer der „Colonia Dignidad“ ausgezahlt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/29463) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28200) schreibt, sollen mit einem Hilfsfonds für Individualleistungen entsprechend dem von Bundestag und Bundesregierung ausgearbeiteten Hilfskonzept die Folgen der Leiden, die den Betroffenen aufgrund ihres Aufenthalts in der „Colonia Dignidad“ in Chile entstanden sind, gemildert und das ihnen angetane Leid und ihre Würde anerkannt werden.
Mit der organisatorischen Umsetzung sei die „International Organization for Migration“ (IOM) beauftragt worden, die einschlägige Expertise im Umgang mit traumatisierten Menschen und ihrer Reintegration in Alltag und Gesellschaft habe. Das Hilfskonzept der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung sehe finanzielle Leistungen an die Opfer bis zu einer Obergrenze von insgesamt 10.000 Euro pro Person vor.