Bundesregierung nutzt eigene Expertise
Berlin: (hib/AB) Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen greift die Bundesregierung auf die in den Ministerien vorhandene Expertise zurück. Das schreibt sie auf drei Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke (19/29028(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/29007(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/29068(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Wie sie in ihren Antworten (19/29599(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/29534(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/29584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erläutert, würden einzelne Studien oder Unterlagen, die herausgehoben berücksichtigt werden, regelmäßig in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt.
Die Anfragen bezogen sich auf den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes, auf den Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes und auf den Entwurf des CBD-Umsetzungsgesetzes.