26.05.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 704/2021

Auswirkungen des CO2-Preises auf Logistikbranche

Berlin: (hib/CHB) Auskunft zu den Auswirkungen des CO2-Preises auf die Logistikbranche gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/29684) auf eine Kleine Anfrage (19/29167) der FDP-Fraktion. Darin verweist sie auf den im Klimaschutzprogramm 2030 gefassten Beschluss, ab dem Jahr 2023 eine CO2-Bepreisung im Straßengüterverkehr über einen CO2-Aufschlag bei der Lkw-Maut einzuführen.

Voraussetzung dafür sei eine Änderung der Richtlinie 1999/62/EG, heißt es in der Antwort. Die entsprechenden Verhandlungen auf EU-Ebene dauerten noch an. Dabei werde geprüft, wie eine Doppelbelastung des Güterkraftgewerbes durch die Mehrausgaben aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel und damit Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem ausländischen Güterkraftgewerbe vermieden werden könnten. Sobald die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung in Kraft getreten sei, habe das Transport- und Logistikgewerbe außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Anerkennung als beihilfeberechtiger Sektor zu stellen.

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