27.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 707/2021

Übergänge zwischen den Sozialgesetzbüchern

Berlin: (hib/CHE) Die gesundheitliche Situation und damit die Erwerbsfähigkeit von Leistungsberechtigten im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) würde sich durch einen Übergang ins SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) nicht deutlich verbessern. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29662) auf eine Kleine Anfrage (19/28673) der FDP-Fraktion.

So führten die Jobcenter - im Gegensatz zu den SGB XII Trägern - beispielsweise Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation durch, wenn die Bundesagentur für Arbeit Rehabilitationsträger ist. Auch würde der Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht zum Ausschluss von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII führen. Entsprechendes gelte für Leistungen zur Eingliederung bei Vorliegen oder dem drohenden Eintritt einer Behinderung durch Leistungen der Eingliederungshilfe, heißt es in der Antwort.

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