Regierung informiert über Erarbeitung von Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf beantwortet (19/29618). Dabei ging es um die Anfrage (19/28546) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Dies sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen.
Bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs seien die betroffenen Fachkreise und Verbände beteiligt worden. Die aufgrund dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des Bundeskanzleramtes selbst würden auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlicht. Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs habe es nicht gegeben. Die vorgenommenen Änderungen seien transparent nachvollziehbar, schreibt die Bundesregierung. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Wie es in der Vorbemerkung zu der Antwort heißt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.