27.05.2021 Finanzen — Antwort — hib 711/2021

System zur Umsatzsteuererstattung in Arbeit

Berlin: (hib/AB) Bei der Einrichtung eines elektronischen Systems zur Umsatzsteuerrückerstattung im Reiseverkehr will die Bundesregierung nicht auf bestehende Lösungen anderer EU-Staaten zurückgreifen, sondern lässt ein eigenes System entwickeln. Das System müsse „in allen Belangen den hier gestellten Anforderungen gerecht werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung in ihrer Antwort (19/29727) auf eine Kleine Anfrage (19/28744) der FDP-Fraktion. Für die Entwicklung sei ein Projekt bei der Generalzolldirektion eingerichtet worden, das verschiedene Modelle erarbeitet habe. Bislang gebe es jedoch kein Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof. Das Verfahren müsse einerseits die Kontrollanforderungen des Bundesrechnungshofs einhalten, andererseits die anderen Ziele des Projekts erfüllen: die Entlastung des Personals, Verfahrensbeschleunigung und die Verbesserung der Verkehrssituation. Zum Zeitplan könnten keine Aussagen getroffen werden, so die Bundesregierung.

Das System soll die Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhrlieferungen im touristischen Reiseverkehr insbesondere an der Grenze zur Schweiz vereinfachen. Bislang muss der Zoll Ausfuhrkassenzettel ausfüllen, um die Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union zu bestätigen.

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