Keine öffentliche Auskunft zu Reform des Sicherungssystems
Berlin: (hib/AB) Über die Beratungen zur Reform des Sicherungssystems der Sparkassen will die Bundesregierung öffentlich keine Auskunft geben. Eine öffentliche Diskussion von Zwischeninformationen aus einem andauernden Reformprozess könne diesen Prozess beeinträchtigen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29690) auf eine Kleine Anfrage (19/28933) der FDP-Fraktion. Die Beteiligten, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und die Bankenaufsicht, würden in regelmäßigem Austausch stehen und erforderlichenfalls Reformbedarfe und Ziele konkretisieren oder anpassen. Zudem sei die Wettbewerbssituation des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassenfinanzgruppe sowie der Sparkassen als deren Mitgliedsinstitute zu schützen.
Die Europäische Zentralbank hatte vor rund einem Jahr Reformen am Sicherungssystem der Sparkassen angemahnt.