27.05.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 713/2021

Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ (19/30080) vor. Darin wird das Ziel der Bundesregierung bekräftigt, Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus „in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zurückzudrängen“. Dies sei mit der Umsetzung des vom Ausschuss erarbeiteten und im Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmenkatalogs mit 89 Punkten „nicht abgeschlossen, sondern bleibt eine politische Daueraufgabe“. Es sei in der Regierungskoalition vereinbart, dass ab dem Jahr 2022 ein Beauftragter der Bundesregierung gegen Rassismus berufen werden soll.

Die Bundesregierung stellt dem Bericht zufolge in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus bereit. Zur Umsetzung des Beschlusses des Kabinettausschusses seien auf Vorschlag der Regierung weitere 150 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 zur Verstärkung veranschlagt worden.

„Die am Kabinettausschuss beteiligten Ressorts und Arbeitseinheiten werden die im gemeinsamen Maßnahmenkatalog vereinbarten Vorhaben eigenverantwortlich, zügig und konsequent umsetzen“, heißt es in der Vorlage ferner. Die weitere Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolge dabei im Rahmen der jeweils geltenden Haushalts- und Finanzplanung.

Mit dem Abschlussbericht informieren die Mitglieder des Kabinettausschusses „über die einzelnen Maßnahmen dieses Katalogs und über erste eingeleitete Umsetzungsschritte“. Wie darin ferner ausgeführt wird, werden die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs sowie die Erarbeitung neuer Vorhaben gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus „auch in der kommenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle einnehmen“.

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