28.05.2021 Finanzen — Antwort — hib 714/2021

Handelsverbote für 350 Ministeriumsmitarbeiter

Berlin: (hib/AB) Das Bundesfinanzministerium hat für rund 350 Mitarbeiter zusätzliche Compliance-Regeln für private Finanzgeschäfte eingeführt. Diese Mitarbeiter der Kategorie 1 arbeiten in Bereichen mit regelmäßigem Zugang zu finanzmarktsensiblen, nicht öffentlichen Informationen. Für sie gilt für Aktien bestimmter Unternehmen ein privates Handelsverbot. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29725) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/29200) hervor. Die Maßnahmen würden einzelfallbezogen anhand des Aufgabengebietes des Mitarbeiters festgelegt. Das Handelsverbot könne im Einzelfall weitreichend für mehrere Sektoren gelten oder nur für Branchen und Unternehmen. Eine abschließende Verbotsliste von Unternehmen existiere im Bundesfinanzministerium deshalb nicht.

In einem zweiten Schritt sollen, so die Bundesregierung, Regelungen für die Bereiche eingeführt werden, die nur vorübergehend oder punktuell mit finanzmarktsensiblen Informationen befasst sind.

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