31.05.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 716/2021

Beschäftigungssituation auf der Papenburger Meyer Werft

Berlin: (hib/CHE) Ob Unternehmer die zur Verfolgung ihrer unternehmerischen Ziele erforderlichen Arbeiten durch eigene oder Leiharbeitskräfte ausführen lassen oder Dritte damit beauftragen, ist grundsätzlich Teil der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/29928) auf eine Kleine Anfrage (19/29320) der Fraktion Die Linke zur Papenburger Meyer Werft. Die Bundesregierung habe auch keine eigenen Kenntnisse dazu, ob Mitarbeiter von Leiharbeits- und Werkvertragsfirmen auf der Meyer Werft Aufgaben der Stammbelegschaft übernehmen oder wie viele Überstunden die Leiharbeiter leisten. Auch die erfragten Informationen über an die Werft gezahlten Fördergelder aus Bundesmitteln beantwortet die Regierung unter Hinweis auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht. Entsprechende Informationen würden aber in der Geheimschutzstelle hinterlegt und könnten dort eingesehen werden, heißt es in der Antwort.

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