31.05.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 716/2021

Nutzung der „Dritten Option“ im Geburtenregister

Berlin: (hib/STO) Über die Nutzung der „Dritten Option“ im Geburtenregister berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29911) auf eine Kleine Anfrage der AfD.Fraktion (19/29242). 'Danach hat das Bundesinnenministerium dazu im vergangenen Oktober eine Umfrage bei den für die Ausführung des Personenstandsgesetzes zuständigen Ländern durchgeführt. Ziel war es den Angaben zufolge, erste Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 neu geschaffenen Eintragungsmöglichkeiten in den Personenstandsregistern zu ermitteln. Stichtag für diese Abfrage war laut Vorlage der 30. September vergangenen Jahres.

Nach dem Ergebnis dieser Umfrage hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Stichtag 394 Personen eine Erklärung abgegeben, nach der die Eintragung „divers“ lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll, wie die Bundesregierung ausführt. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Ländern sei eine exakte Aufschlüsselung beider Fallgruppen nicht möglich gewesen, so dass sie zusammengefasst worden seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass in etwa 70 Prozent der Fälle, das heißt von zirka 275 Personen, die Eintragung „divers“ gewählt wurde.

In 1.191 Fällen zielte die Erklärung laut Bundesregierung auf den Wechsel zwischen den Eintragungen „männlich“ und „weiblich“ beziehungsweise umgekehrt. Zudem sei dem Umfrageergebnis zufolge in dem maßgeblichen Zeitraum bei 19 Neugeborenen die Eintragung „divers“ gewählt und in elf Fällen der Geschlechtseintrag offengelassen worden.

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