01.06.2021 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 723/2021

Mehr Geld für die Parteien

Berlin: (hib/PK) Die staatlichen Mittel für die Parteien werden erneut angepasst. Entsprechend der Entwicklung des Preisindexes der für eine Partei typischen Ausgaben wird die sogenannte absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 2021 um 1,3 Prozent auf rund 200 Millionen Euro erhöht. Das geht aus einer Unterrichtung (19/30123) des Bundestagspräsidenten hervor.

2020 lag die absolute Obergrenze bei rund 197,5 Millionen Euro. Bei der absoluten Obergrenze handelt es sich um das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf.

Entsprechend angepasst werden den Angaben zufolge auch die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge. Vorgesehen ist eine Anhebung des Betrages für die ersten vier Millionen Wählerstimmen von zuletzt 1,05 Euro auf 1,06 Euro für das Jahr 2020. Für die weiteren Wählerstimmen wird der Betrag von 0,86 auf 0,87 Euro erhöht.

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