01.06.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 724/2021
Umfang des „nachrichtendienstlichen Beobachtungsauftrages“
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der derzeit unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) stehenden Gruppierungen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/29987(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin ausführt, umfasst der nachrichtendienstliche Beobachtungsauftrag entsprechend der gesetzlichen Regelung des Paragrafen 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes derzeit mehr als 200 Gruppierungen.