01.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 724/2021

Umfang des „nachrichtendienstlichen Beobachtungsauftrages“

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der derzeit unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) stehenden Gruppierungen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/29987) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29345). Wie die Bundesregierung darin ausführt, umfasst der nachrichtendienstliche Beobachtungsauftrag entsprechend der gesetzlichen Regelung des Paragrafen 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes derzeit mehr als 200 Gruppierungen.

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