01.06.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 724/2021

Statistik der IFG-Anträge 2020

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind beim Bundeskanzleramt und den Bundesministerien einschließlich ihrer Geschäftsbereiche sowie anderen Bundeseinrichtungen mit Stand vom 31. Dezember 2020 insgesamt 13.830 Erstanträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen. Dies geht aus der „Statistik der IFG-Anträge 2020“ hervor, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/30002) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29509) verweist.

Danach belief sich die Zahl der „Erledigungen und Bescheide in 2020“ auf 13.034. Dabei wurde der Informationszugang den Angaben zufolge in 7.235 Fällen gewährt, in 777 Fällen teilweise gewährt und in 1.357 Fällen abgelehnt, während es in 3.665 Fällen zu „sonstiger Erledigung“ kam. Die Zahl der 2020 eingegangenen Widersprüche betrug laut Statistik 320 und die Zahl der „Erledigungen und Widerspruchsbescheide in 2020“ insgesamt 196. Zu „Abhilfe“ kam es dabei laut Vorlage in 18 Fällen, zu „teilweiser Abhilfe“ in 23 Fällen, zu einer Zurückweisung in 132 Fällen und zu „sonstiger Erledigung“ in 23 Fällen.

Die Zahl der vergangenes Jahr eingegangenen Klagen wird in der Statistik mit 59 angegeben und die Zahl der „Klageerledigungen in 2020“ mit 41. Eine „Stattgabe“ gab es dabei in vier Fälle, eine „teilweise Stattgabe“ in einem Fall, eine Abweisung in 14 Fällen und eine „sonstige Erledigung“ in 22 Fällen, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht.

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