02.06.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 729/2021

Hangrutsch von Kestert keine Folge von Bahnerschütterungen

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung hatten Erschütterungen des Bahn- und Straßenverkehrs keinen Einfluss auf den Hangrutsch, zu dem es Mitte März 2021 bei Kestert in Rheinland-Pfalz oberhalb der Bahnstrecke im Mittelrheintal gekommen ist. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sei die in der Folge des Ereignisses gesperrte Bahnstrecke seit dem 1. Mai 2021 wieder für den Verkehr nutzbar, heißt es in der Antwort der Regierung (19/29671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28670). Seit dem 9. Mai 2021 sei die Bahnstrecke wieder zweigleisig befahrbar.

Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz sei die Bundesstraße B 42 in dem Hangrutschbereich einspurig für den Verkehr freigegeben. Insofern sei tagsüber die Umleitung bei Kestert nicht mehr erforderlich. In den Abend- und Nachstunden bleibe sie weiter voll gesperrt. Tagsüber werde der Verkehr für beide Richtungen mit einer Lichtsignalregelung gesteuert. Die Räum-und Sicherungsarbeiten würden weitergeführt. „Wann die komplette Öffnung der Bundesstraße erfolgen kann, ist noch nicht absehbar“, teilt die Regierung mit.

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